Es war nicht nur ein Rauen, nein es war ein Sturm der Entrüstung.
Doch was ist passiert?
Facebook hat im April Instagram gekauft. So weit so gut. Instagram hat bisher offensichtlich kein Geld verdient, weder durch Werbung noch durch Premiumdienste. Durch die Übernahme durch Facebook war der Weg beschieden, dass die Einnahmen in Zukunft durch Werbung – in welcher Form auch immer – generiert werden wird, so wie bei Facebook üblich. Manche kommen hier gerne mit der Floskel: kostet es nichts, dann bist Du das Produkt.
Um den Weg zu bereiten, hat nun Instagram in einem kleinen Blogeintrag angekündigt: “Wir werden die Terms of Service (TOS; AGB) anpassen. Es ändert sich nichts. Wir brauchen das nur, um Spam besser bekämpfen zu können.”
Nun gab es eine Reihe an Journalisten und Bloggern, die sich der Änderungen “angenommen” haben. Fast alle waren sich fast einer Meinung, dass Instagram nun die Bilder verkaufen darf und somit praktisch zum größten iStockPhoto wird, exemplarisch hier der Blogpost von Karrierebibel. Es gab nur wenige, die sich dem entgegensetzen und das Gegenteil behaupten, wie beispielsweise Jürgen Kuri von heise.de.
Kurz darauf haben nun verschiedene Mitarbeiter von Facebook und Instagram versucht zu relativieren im Sinne von “das haben wir so nicht gemeint.” Entsprechend hat Kavin Systrom, seines Zeichens Co-founder von Instagram, einen Blog-Post verfasst unter dem Titel “Danke, wir haben gehört“. In diesem Beitrag versucht er nochmals die Intention hinter den Änderungen darzulegen und das sich doch nichts ändert.
Wo ist also das Problem? Das Problem ist nicht die Intention, die jemand gehabt hat, sondern die Regeln wie sie nieder geschrieben sind. Jeder, der Spezifikationen, Patente, Verträge, Gesetze schreibt, liest und interpretiert, weiß um die Problematik des Unterschiedes zwischen dem was gemeint war und was niedergeschrieben ist. Gäbe es diesen Unterschied nicht, dann bräuchten wir keine Anwälte, Richter, Zertifizierer, usw.
Welche Änderungen gab es bzw. soll es nun geben?
Änderungen bei der Werbung
Aktuell steht in den Geschäftsbedingungen folgendes:
Neu sollte daraus werden:
Da dies klassisches Legal-Speak ist, verkürze ich auf das Wesentliche:
Ich habe hierbei bewusst alle Oder-Bestandteile herausgenommen. Denn genau so sind, Verträge, Patente, Gesetze und ähnliches zu lesen.
Da steht also, dass ein Firma dafür bezahlen kann, dass sie Bilder für was auch immer verwenden darf. Da steht nicht wofür. Da steht auch nicht, dass es nur um Facebook geht, da steht a business, also unbestimmt. Der beschreibende Satz, wie Instagram sein Geld verdient, ist eben nur beschreibend und hat keine inhaltliche Aussage.
Die Änderung konkret ist also, dass bisher Werbung im Umfeld der Bilder angezeigt wird vs. dass die Bilder durch andere verwendet werden dürfen. Der Zweck für diese Verwendung ist nicht definiert.
Möchte Instagram seine Intention abbilden, müssen also noch den Zweck definieren.
Dies ist übrigens die einzige Änderung, die wie eine Sau durchs Dorf getrieben wurde. Dabei findet eine der relevantesten Änderungen bei der Lizenzierung statt.
Änderung bei der Lizenzierung
Aktuell steht in den Geschäftsbedingungen folgendes:
Neu sollte daraus werden:
Was ist der Unterschied?
Aktuell verkürzt steht da:
Alle zusätzlichen Definitionen habe ich auch hier der Übersichtlichkeit weggelassen. Das die Lizenz weltweit, nicht-eklusiv und so weiter sein muss, ist notwendig, um einen solchen Dienst im Netz anbieten zu können. Das die Definition von use ebenso den technischen Gegebenheiten gerecht werden, muss auch nicht weiter eingegangen werden.
Wie liest sich dies neu:
In der Änderung wurde also aus einer worldwide, limited licence eine transferable, sub-licensable, worldwide license. Hier muss die Frage erlaubt sein, an wenn muss die Lizenz transferiert werden können. An Facebook muss sie es nicht, denn wie wir aus der Änderung zur Webung bereits wissen, bekommt Instagram bereits Geld für die Nutzung der Bilder. Denn was heißt eine Transferierung? Eine Transferierung heißt, dass sich mein Vertragspartner ändert. Ein Transfer wäre nur notwendig, wenn Instagram eingestellt werden würde und alle Lizenzen beispielsweise direkt an Facebook übergehen sollen. In allen anderen Fällen ist die Sub-Lizenzierung zur Wiedergabe vollkommen ausreichend.
Besser wäre es, wenn Instagram die Sub-lizenzierung, nämlich für den Zweck der Werbung, genauer definieren würde. Hierbei ist wichtig dies zu definieren und nicht nur zu beschreiben.
Änderung bei der Freistellung
Bei der Freistellung von Instagram durch Rechte Dritter ändert sich direkt nichts. Jedoch ändert sich implizit einiges durch die Änderungen in Bezug auf Werbung und Lizenzierung.
Als Anwender sichere ich Instagram zu, dass ich alle Rechte an den Bildern habe, wie gehabt. Der Unterschied ist, bisher reichte es aus, das Recht zu haben die Bilder nur auf Instagram zu veröffentlichen. Jetzt benötige ich die Rechte, dass die Bilder auch außerhalb von Instagram insbesondere im Kontext von Werbung veröffentlicht werden dürfen. Dies ist eine massive Änderung für alle Anwender, die bereits Bilder auf Instagram haben.
Was kümmert es mich?
Interessant finde ich hier den Blogbeitrag von Martin Weigert (@martinweigert) unter dem Titel “Versagen auf ganzer Linie – bei allen“. Denn genau das tut er, wenn er die Nutzer beschreibt in dem Kontext, es beträffe nur 2-Sekunden Schnappschüsse von Pizzabildern. Ich möchte hier allein 3 Fotografen aus meinem persönlichen Umfeld herausheben, wo er keines der von ihm beschriebenen Bilder finden wird. Dies sind Günter Distler (@derguenter), Walter Hupfer (@ashility) und insbesondere Martin Gommel (@martingommel), der die sehr erfolgreiche Fotoseite kwerfeldein.de betreibt. Würde es nur um Schnappschüsse gehen, dann gäbe es keine Dienste wie Instacanv.as.
Fazit
Die Änderung der Nutzungsbedingungen mag im guten Glauben geschehen sein. Die Ausführung spricht jedoch eine andere Sprache. Am Ende des Tages zählt nicht der gute Glaube, sondern das, was danieder geschrieben ist.
Tags: Instagram, TOS